Fragen und Antworten
Solche Fragen sind immer sehr schwer zu beantworten, da sich ein Eigenlob nun mal nicht ziert. Da alle Hamburger Laserzentren nach den Richtlinien der Kommission für Refraktive Chirurgie arbeiten, ist vielleicht fachlich und intrumentell kein Unterschied vorhanden. Ein entscheidender und eindeutiger Vorteil ist allerdings, dass Dr. Fischer sowohl bei der LASIK-OP als auch den Vor- und Nachuntersuchungen persönlich zur Verfügung steht. Sie bekommen also eine LASIK-OP "aus einem Guß".Viele anderen Anbieter müssen aus personellen Gründen die Vor- und Nachkontrollen deligieren. Sie lernen dort Ihren Operateur also erst "auf dem OP-Tisch-liegend" kennen.
Kein anderes Verfahren wird weltweit häufiger zur Bildung des Hornhaut-Flaps eingesetzt, als die Hansatome von Bausch & Lomb. Sie zeichnen sich durch Präzision und Schnittgenauigkeit aus.
Für alle Menschen mit stabiler Fehlsichtigkeit (Kurzsichtigkeit bis -12 dpt, Weitsichtigkeit bis +5 dpt und bei Hornhautverkrümmung bis 4 dpt). Die Patienten sollten älter als 18 Jahre sein und es sollten keine Augenkrankheiten (z.B. Grauer oder Grüner Star) vorliegen.
Bei Kindern. Bei Schwangeren oder stillenden Müttern (auf einen späteren Zeitpunkt verschieben). Bei Alterssichtigkeit (bis heute hilft nur eine Lesebrille gegen dieses Leiden). Bei bestehendem Keratokonus (Krankheitsbild mit verdünnter Hornhaut). Bei Schwachsichtigkeit zum Beispiel durch Schielen (LASIK kann die Fehlsichtigkeit ein wenig optimieren, nicht jedoch die angeborene Sehschwäche).
In der Regel kommen die Patienten nach der OP im alltäglichen Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen gut zurecht. Eine Korrektur auf exakt 0,0 Dioptrien ist aber selbst unter optimalen Bedingungen nicht immer gewährleistet. Das kann bedeuten, dass bei nächtlichen Autofahrten oder anderen anspruchsvollen Augenaufgaben, weiterhin eine Brille oder Linsen nötig sind. Auch die ab dem 45. Lebensjahr einsetzende sogenannte Alterssichtigkeit müssen LASIK-Patienten wie alle anderen Menschen auch mit einer Lesebrille ausgleichen.
Menschen, die Kontaktlinsen tragen, dürfen diese eine Woche (bei weichen Linsen) bzw. zwei Wochen (bei harten Linsen) vor der Voruntersuchung nicht mehr benutzen. Der Grund: Die Linsen verfälschen die präoperativen Hornhaut-Messwerte und damit folglich auch das Ergebnis der Operation. Verzichten Sie am Tag der Voruntersuchung außerdem auf Augen Make-up.
Der Spezialist bestimmt sorgfältig Ihre Fehlsichtigkeit und bespricht mit Ihnen, welches Verfahren zur Korrektur in Ihrem Fall das sinnvollste ist. Im Vorfeld einer LASIK-Operation können dabei zwei Mess-Methoden zum Einsatz kommen:
1. Für eine LASIK-Behandlung wird die Brillenglasbestimmung als Grundlage bei der Berechnung des Laser-Abtrages berücksichtigt.
2. Bei der Zyoptix®-Behandlung mit der Aberrometer-/Wellenfront-Technologie wird das gesamte Auge vermessen. Dadurch kann die Sehschärfe später zum Teil so stark verbessert werden, dass Fehlsichtige nach der OP ohne Brille besser sehen können als vorher mit Brille.
Komplikationen sind bei keinem medizinischen Eingriff ganz auszuschließen. Die Rate liegt bei LASIK jedoch unter 1 Prozent. Komplikationen, die dazu führen, dass der Patient nach der Operation schlechter sehen kann als vor dem Eingriff, werden in der Statistik sogar nur mit unter 0,1 Prozent erfaßt.
Menschen, die Kontaktlinsen tragen, dürfen diese eine Woche (bei weichen Linsen) bzw. zwei Wochen (bei harten Linsen) vor der Operation nicht mehr benutzen. Außerdem sollten am Tag des Eingriffs kein Augen Make-up sowie kein Parfum oder Rasierwasser aufgelegt werden, da Alkohol und Formaldehyde die Energie des Laserstrahls schwächen können.
Die gesamte Operation dauert nur wenige Minuten. Durch lokal betäubende Augentropfen spürt der Patient keinen Schmerz. Beim ersten Schritt des Eingriffs wird das Auge mit einem Saugring fixiert. Dann schneidet ein Spezialhobel ein dünnes Deckelchen aus der Hornhaut. Dieses Scheibchen wird hochgeklappt. Ein computergesteuerter Excimer-Laser modelliert danach je nach Fehlsichtigkeit die darunter liegenden Hornhautschichten. Am Schluß wird das Hornhautdeckelchen wieder zurück gelegt. Es haftet von selbst und schützt als körpereigenes Pflaster die Wunde.
Natürlich ist das möglich. Die Augen können aber auch an zwei aufeinanderfolgenden Tagen operiert werden.
Durch den Eingriff kann es zu Rötungen des Auges und zu verstärkter Tränensekretion kommen. Das sind absolut normale Reaktionen, die sich schnell legen. Einige Zeit später kann es zur gegenteiligen Reaktion kommen: Das Auge wird trocken, es fühlt sich an, als wäre ein Fremdkörper hineingeraten. Die LASIK-Spezialisten helfen Ihnen dann mit Tränenersatzmitteln. Manche Menschen klagen auch über Blendungserscheinungen wie Lichthöfe um Lampen. Auch das ist ungefährlich und verliert sich meist nach wenigen Wochen. Nicht auftreten dürfen in jedem Fall starke Schmerzen.
Nein, es entstehen keine sichtbare Narben.
In der Regel reicht es, wenn Sie sich drei Tage für den Eingriff frei nehmen.
In der Regel dann, wenn beide Augen behandelt worden sind und die volle Sehleistung gewährleistet ist.
Etwa zwei Wochen nach der Behandlung besteht in der Sauna und im Schwimmbad ein erhöhtes Infektionsrisiko. Auch große körperliche Anstrengung sollten Sie wie nach jeder anderen Operation meiden. Gönnen Sie sich und ihren Augen ein bißchen Ruhe.
Es sind ca. fünf Nachkontrollen notwendig: nach einem Tag, nach einer Woche, nach einem Monat, nach einem Vierteljahr und nach einem halben Jahr.
Nach den bisherigen Erkenntnissen und Studien können wir davon ausgehen, dass die Korrektur-Ergebnisse, die wenige Monate nach der LASIK-Operation vorliegen, dauerhaft stabil bleiben.
Bei über- und Unterkorrekturen in der Größenordnung von 10 bis 20 Prozent, bei einer seltenen Dezentrierung der Behandlungszone, oder wenn Zellen aus der Hornhautdeckschicht zwischen dem abgehobenen Hornhautscheibchen und dem Hornhautrand einwachsen. Eine Nachkorrektur wird von rund 6 Prozent der Patienten gewünscht. Sie erfolgen etwa drei bis sechs Monate nach dem ersten Eingriff.
LASIK-Operation muss von Kasse bezahlt werden
Dortmund (ddp.djn). Korrekturen der Sehfähigkeit mithilfe einer LASIK-Operation müssen beim Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit von den privaten Krankenversicherern bezahlt werden. Das entschied das Landgericht Dortmund (AZ: 2 S 17/05). Die Richter hielten die Operation in dem verhandelten Fall für medizinisch erforderlich. Ein Gutachter hatte die Richter überzeugt, dass das LASIK-Verfahren ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren ist, dass eine Fehlsichtigkeit hervorragend beheben kann. Die Richter schoben vor allem der Argumentation der Kasse einen Riegel vor, die ihre Versicherte auf Korrekturhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen verweisen wollte. Das sei nicht zulässig, denn grundsätzlich habe der Versicherte das Recht, sich einer zur Heilung seiner Erkrankung geeigneten Behandlung zu unterziehen. Während Brille oder Kontaktlinsen die Fehlsichtigkeit lediglich korrigierten, ohne das Leiden selbst zu beheben, beseitige die LASIK-Operation das körperliche Leiden und biete damit die Möglichkeit, dem natürlichen Zustand des Auges am nächsten zu kommen, argumentierten die Juristen.
Bei über- und Unterkorrekturen in der Größenordnung von 10 bis 20 Prozent, bei einer seltenen Dezentrierung der Behandlungszone, oder wenn Zellen aus der Hornhautdeckschicht zwischen dem abgehobenen Hornhautscheibchen und dem Hornhautrand einwachsen. Eine Nachkorrektur wird von rund 6 Prozent der Patienten gewünscht. Sie erfolgen etwa drei bis sechs Monate nach dem ersten Eingriff.
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