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Mit der Augenoperation zum Wunschberuf

Mit der Augenoperation zum Wunschberuf

Wie die operative Sehfehlerkorrektur die Berufstauglichkeit beeinflusst

Piloten, Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten sind auf eine gute Sehfähigkeit angewiesen. Wer diese von Natur aus nicht hat, kann mit Eingriffen an den Augen nachhelfen. Welche Art von Korrektur bei welchen Berufsbildern zulässig ist, erfahren Sie hier.

Mit Laser- oder Linsenoperation ins Cockpit

Privatpiloten können ihre Fehlsichtigkeit in jeder Stärke durch Laseroperationen an den Augen oder Linsenoperationen korrigieren lassen, ohne dass der Eingriff ihre Tauglichkeit einschränkt. Wichtig ist lediglich, dass nach der Operation ein Auge mindestens eine Sehschärfe von 1,0 und das andere eine von 0,3 hat. Die Sehschärfe wird in einer Untersuchung durch den Fliegerarzt festgestellt, die frühestens drei Monate nach dem Eingriff durchgeführt werden darf. Dabei wird auch überprüft, ob der Patient scharfe Kontraste sieht und ob seine Blendempfindlichkeit sich erhöht hat.
Auch Berufspiloten dürfen sich operieren lassen, allerdings gelten bei ihnen bestimmte Maximalwerte an Fehlsichtigkeit, nämlich -6 dpt Kurzsichtigkeit, +5 dpt Weitsichtigkeit oder -2 dpt Hornhautverkrümmung.

Tauglichkeit mit Abstrichen beim Militär

Eine Augenlaserbehandlung kann Ihnen den Weg ins Militär ebnen – allerdings nicht in der Tauglichkeitsklasse 1. Für diese ist nach wie vor eine Sehschärfe an beiden Augen von 1,0 gefordert – ganz ohne Eingriff. Linsenoperationen sind gar nicht gestattet, da diese zur Untauglichkeit führen. Anders als Berufspiloten gibt es für Soldaten keine Obergrenze an Fehlsichtigkeit, solange nach dem Eingriff noch ein Hornhautrest in der Dicke von 420 µm bleibt. Das bedeutet, dass Fehlsichtigkeiten von bis zu -8 dpt oder +3 dpt korrigierbar sind. Allerdings ist hier Geduld gefordert, da die Tauglichkeit frühestens zwölf Monate nach dem Eingriff getestet werden darf.

Landesregeln für Feuerwehrleute und Polizisten

Die Bundesländer regeln die Bestimmungen zur Augenkorrektur von Feuerwehrleuten und Polizisten. Sie sind sich einig, dass eine Linsenoperation zur Berufsuntauglichkeit führt, während Laseroperationen in einem gewissen Rahmen erlaubt sind. In den meisten Fällen sollte jedoch vor dem Eingriff keine stärkere Fehlsichtigkeit als eine von bis zu +3 dpt bzw. bis zu -5 dpt vorliegen. Genauere Angaben sind beim jeweiligen Land erhältlich. Auch hier gilt, dass die uneingeschränkte Sehfähigkeit samt Nacht- und Farbsehen sowie räumlicher Sehfähigkeit frühestens zwölf Monate nach der Operation unter Beweis gestellt werden darf, um die Berufstauglichkeit zu beweisen.